Cannabis-Varietät muss mit angegeben werden
Die Angabe „Cannabisblüten“ ist aufgrund des unterschiedlichen Wirkstoffgehaltes der einzelnen Varietäten nicht ausreichend. Sie müssen daher die Sorte immer mit angeben.
Ist eine ausgefüllte Varietät aktuell nicht verfügbar, können Sie in Rücksprache mit dem Apotheker ein neues Rezept mit einer vergleichbaren Varietät ausstellen. Die Abgabe einer anderen Varietät ist ohne neue Verordnung unzulässig.