Rezept und Bestellablauf
Wir bitten unsere sehr geschätzten Patienten bei der Rezepteinlösung zu beachten:
1. Schicken Sie uns bitte Ihr Cannabis Rezept vorab als Foto.
Alle Cannabisarzneimittel (ganze Blüten, vermahlene Blüten, ölige Extrakte, Dronabinol) sind individuelle und zeitaufwendige Apothekenrezepturen. Darum bitten wir höflich, dass Sie Ihre Cannabisrezepte mindestens 24 h vor der Einlösung in der Apotheke ankündigen:
- per E-Mail-Anhang
- per Nutzung von Gesund.de
- mit einer datenschutzkonformen Whats-App Superchat Lösung (hier bitte bei uns in der Apotheke anfragen).
Sie erhalten von uns umgehend eine Email oder Anruf, mit der Bestätigung, dass und bis wann das Rezept beliefert werden kann.
Reichen Sie dann das Rezept bitte postalisch oder persönlich im Original ein oder lassen Sie es direkt durch Ihren Arzt übermitteln.
Wenn Sie ein E-Rezept mit QR-Code vom Arzt erhalten haben, müssen sie uns dies nur als Photo (wie oben beschrieben) senden, aber nicht das Original.
2.Wenn Sie nicht in unsere Apotheke kommen können, senden wir Ihnen Ihr Medikament per Lieferung/Expressversand zu, sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist.
Für weitere Details zum Ablauf der Cannabisrezepteinlösung in unserer Apotheke können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder bei uns per E-Mail anfragen. Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Hinweise zur Rezeptprüfung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung macht zur Prüfung eines Cannabis-Rezeptes diese Angaben.
Cannabis-Varietät muss mit angegeben werden
Die Angabe „Cannabisblüten“ ist aufgrund des unterschiedlichen Wirkstoffgehaltes der einzelnen Varietäten nicht ausreichend. Sie müssen daher die Sorte immer mit angeben.
Ist eine ausgefüllte Varietät aktuell nicht verfügbar, können Sie in Rücksprache mit dem Apotheker ein neues Rezept mit einer vergleichbaren Varietät ausstellen. Die Abgabe einer anderen Varietät ist ohne neue Verordnung unzulässig.
Verweis auf die NRF-Vorschrift 22.12
Bei der NRF-Vorschrift 22.12 „Cannabisblüten zur Inhalation“ werden die Cannabisblüten in der Apotheke zerkleinert, gesiebt und abgefüllt. Wenn Sie nicht auf die NRF-Vorschrift verweisen, muss in der Apotheke keine Zerkleinerung oder Siebung erfolgen.
In diesem Fall sollten Sie Ihrem Patienten zusammen mit dem Rezept eine schriftliche Gebrauchsanweisung mitgeben, aus der die genaue Dosierung hervorgeht. Beachten Sie bitte, dass pulverisierte Cannabisblüten für die Inhalation durch Verdampfen nicht geeignet sind.
Verordnungshöchstmenge
Eine Verschreibungshöchstmenge gibt es in Deutschland nicht mehr. Das bedeutet, dass der Arzt immer individuell entscheidet, wie viel Cannabisblüten & Cannabisextrakte der Patient in einem gewissen Zeitraum verordnet bekommen soll.
Aufklärung Mengenangabe
Bei Verordnung gemäß NRF-Vorschrift erhält Ihr Patient neben den in einem Weithalsglas abgefüllten zerkleinerten Cannabisblüten einen 1-Milliliter-Dosierlöffel. Dessen lockere, nicht ganz volle Füllung entspricht etwa 100 Milligramm (0,1 Gramm) des Medikaments.
Aufklärung mit Gebrauchsanweisung
Falls Sie dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung mitgeben, ist auf dem Rezept ein entsprechender Hinweis notwendig (z.B. „gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung“).
Beispielrezept
Plausibilitätsprüfung durch den Apotheker
Vor der Herstellung eines Rezepturarzneimittels muss das Rezept in der Apotheke auf Plausibilität geprüft werden. Hierbei muss der Apotheker die Herstellungsmethode, die Art und Weise der Einnahme/Anwendung des Patienten und die verordnete Menge/Tagesdosis und Reichweite auf Plausibilität prüfen. Ergeben sich Unklarheiten, nimmt der Apotheker mit dem behandelnden Arzt Kontakt auf.