Aufklärung mit Gebrauchsanweisung
Falls Sie dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung mitgeben, ist auf dem Rezept ein entsprechender Hinweis notwendig (z.B. „gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung“).
Falls Sie dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung mitgeben, ist auf dem Rezept ein entsprechender Hinweis notwendig (z.B. „gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung“).